Grundsätzliches
Der Fischereiverband für das Land Vorarlberg bietet Kurse zur Erlangung der fachlichen Eignung zur Ausübung der Fischereiaufsicht an – § 3 BiVO.
Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs
– Vorarlberger Fischerausweis
– Nennung durch einen Verein oder Revierinhaber
Kursgebühr
€ 105,00 (exkl. Lehrbuch „Fischerei in Vorarlberg“ – Euro 45,-)
Dauer und Inhalt
Der Kurs umfasst 5 Abende und einen Prüfungstermin. Es besteht Anwesenheitspflicht!
- Verwaltungsorganisation und deren Gesetze
- Fischereirecht, Binnenfischereigesetz
- Aufgaben und Befugnisse eines Fischereiaufsehers
- Anforderungen an das Auftreten eines Fischereiaufsehers
- Fisch- und Gewässerkunde, Verhalten bei Gewässerverunreinigung
Prüfung
Zulassung zur Prüfung erhalten jene Kursteilnehmer, die an allen Kursabenden teilgenommen haben. Die Prüfung erfolgt schriftlich.
Anmeldung
Geschäftsstelle – Fischereiverband für das Land Vorarlberg
Landesfischereizentrum
Auhafendamm 1
6971 Hard
Telefon: 05574 861 74
E-Mail: office@lfvbg.at