Fischsterben und Verhalten
Ursachen bzw. Arten von Fischsterben
Es gibt eine Reihe von Ursachen, die ein Fischsterben auslösen können. Eine erste grobe Unterscheidung ergibt sich aus dem zu beobachtenden zeitlichen Verlauf des Auftretens eines Fischsterbens:
a) Verschlechterung der Wasserqualität:
die (ungesetzliche) Einleitung von Abwasser aus Gewerbe, Industrie, Kommunen, Landwirtschaft {Silo, Jauche) mit überhöhten Konzentrationen an Schadstoffen, die zu Fischsterben führt, erfolgt zumeist punktuell und stoßartig. Dasselbe gilt für Tankunfälle, Abwässer aus Betonierarbeiten, das Auswaschen von Gefäßen, Stauraumspülungen mit hohen Schwebstoffkonzentrationen sowie Bautätigkeiten u. Ä. m.
Derartig verursachte Fischsterben treten dementsprechend unerwartet und kurzfristig auf. Zumeist sind mehrere Fischarten und je nach Intensität auch Kleinlebewesen betroffen. Meist enthält der Verdauungstrakt der getöteten Fische noch Nahrungsreste. Häufig lässt sich auch der betroffene Gewässerabschnitt flussauf gut abgrenzen und dadurch die Stelle der Einleitung und der Verursacher lokalisieren. Die Einleitung von toxischen Stoffen kann auch zu einer Verödung von Gewässern führen.
b) Fischkrankheiten und Parasitosen
Fischkrankheiten und Parasitosen werden in der Regel durch ungünstige Umweltbedingungen und Bewirtschaftungsfehler (Besatzfischqualität) ausgelöst und haben einen länger andauernden Verlauf. Zumeist ist nur eine Fischart betroffen (artspezifisch) und der Verdauungstrakt der Fische ist leer. Der Zustand von Haut, Flossen, Kiemen und inneren Organen von frischen toten Fischen lässt auf mögliche Ursachen schließen.
c) Kombination von Wasserqualität, Fischkrankheit und anderen Umweltbedingungen:
Subletale Belastungen durch Schadstoffe, Schwebstoffe oder auch durch erhöhte sommerliche Temperaturen schwächen die Immunabwehr der Fische und fördern dadurch den Ausbruch von Fischkrankheiten oder Parasitosen.
Ob eine Krankheit oder eine Wasserverschlechterung Ursache des Fischsterbens war, ist in der Regel aus Untersuchungen toter Fische erkennbar, soweit diese einen Frischegrad von I bis II {frischer Fisch mit noch roten Kiemen) aufweisen. Bei ausreichender Frische der Fischproben kann im Zuge einer klinischen Untersuchung häufig auch auf die in Frage kommenden Substanzen geschlossen werden bzw. die Krankheit bzw. die Parasiten diagnostiziert werden.
Verhalten des Fischers
Beim Auftreten von Fischsterben sind folgende Schritte und Maßnahmen zu treffen:
- Verständigung der zuständigen Wasserrechtsbehörde (Bezirkshauptmannschaft), der Polizei und der Gewässeraufsicht (Abteilung Wasserwirtschaft (Vlld) des Amtes derVorarlberger Landesregierung).
In Vorarlberg ist am besten die Nummer der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle (RFL) zu wählen (Tel. 05522 201), die die zuständigen Behörden und Stellen alarmiert. Diese entscheiden dann über den Fortgang der Beweissicherung. Die Meldung ist gesetzliche Pflicht: siehe dazu Binnenfischereiverordnung § 16 Abs. 1: "Jeder Angler, Bewirtschafter, Fischereiaufseher und Fischzüchter hat das Auftreten von Fischkrankheiten, Fisch- und Krebssterben unverzüglich der Behörde zu melden." - Verständigung des Fischereiberechtigten, des Fischereiaufsehers, ggf. des Fischereisachverständigen
- Sofortige Entnahme von Wasserproben und toten Fischen lt. Merkblatt des BMLFU
- Schadenserhebung im Beisein von Zeugen, durch Polizei, Sachverständige, Gewässeraufsicht, ...
- Dokumentation des Schadens: Fotos, Niederschrift von Zeugenaussagen, Aufzeichnungen zur vorgefundenen Situation (Gewässer, Abfluss, Temperatur, Witterung, Trübung, Schaumbildung, Ölschlieren etc.}, Hinweise auf mögliche Verursacher, auffälliges Verhalten noch lebender Fische, etc ...
- Begehung der Gewässerstrecke: Abgrenzung der Schadensstrecke (Anfang und Ende), Feststellung von Kanaleinmündungen und anderen Verunreinigungsquellen, Eingrenzung der Verursacher, nach Möglichkeit sofortiges Einstellen der Einleitung erwirken.
- Absuchen der Strecke nach toten Fischen und anderen geschädigten Organismen. Tote Fische einsammeln, Arten- und Größenzusammensetzung, Menge und Gewicht feststellen.
- Fische bei Tierkörperverwertungsstelle entsorgen, Menge und Gewicht bestätigen lassen. Das Einsammeln und Entsorgen ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben: siehe dazu Binnenfischereiverordnung § 16 Abs. 2: "Die in Abs. 1 genannten Personen haben tot aufgefundene Fische dem Gewässer zu entnehmen und schadlos zu beseitigen."
- Befischung der geschädigten Strecke und einer Vergleichsstrecke stromaufwärts des Schadstoffeinflusses durch einen Sachverständigen.
Sicherstellung von Fischproben:
- Nur frisch getötete oder unmittelbar verendete Exemplare (Frischegrad I bzw. II)
- Je nach Größe bis zu 10 Individuen pro Art
- Einzeln in Alufolie oder/und Plastikbeutel
- Auf Eis (kühlen - nicht frieren!), aber nicht im Eiswasser! Frieren nur für chemische Analysen (Verdacht auf Rückstände)
- So rasch wie möglich überbringen an das Landesfischereizentrum bzw. Umweltinstitut Bregenz
- Untersuchung von Parasiten und Krankheiten am besten am lebenden Fisch möglich (Transportsack: 1/3 Wasser, 2/3 Luft oder Sauerstoff), ggf. tote Fische mit Frischegrad I
Entnahme von Wasserproben:
- Auswahl der Probestellen (mögliche Einleitung, oberhalb und unterhalb, ... )
- Unverzügliche Entnahme, Messung der Wassertemperatur
- Saubere Probeflaschen, mind. 1Liter, Kunststoff (Mineralwasserflaschen) bzw. Weithalsglasflaschen
- Mehrmals mit Flusswasser spülen, befüllen ohne Luft (Ausnahme: Öl - von der Oberfläche!)
- Beschriften (Klebeetikett, wasserfester Stift)
- Schnellstens überbringen (Umweltinstitut, Bregenz), kühl und dunkel lagern und transportieren
- Die Wasserproben kühl und dunkel lagern und möglichst schnell an das Umweltinstitut in Bregenz überbringen.
- Umweltinstitut des Landes Vorarlberg, Abt. Gewässergüte und Trinkwasser, Montfortstraße 4, 6900 Bregenz, 05574/511- 42099, umweltinstitut@vorarlberg.at